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Platzordnung

Rücksicht, so geht's !

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst in der Rezeption an. Vor dem endgültigen Verlassen des Platze meldet sich der Campinggast in der Rezeption wieder ab.
2. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeldverzeichnis, das dem neben-stehenden Aushang zu entnehmen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstver-ständliche Pflicht aller Benutzer des Camping-platzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
4. Den Weisungen der Geschäftsführung bzw. des Platzmeisters muß Folge geleistet werden, ins-besondere bezüglich der Aufstellung von Kraft-fahrzeugen, Wohnwagen, Zelten usw.
5. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden.
6. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, daß niemand durch Zeltplöcke, Zelt-schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
7. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Bitte be-achten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.
8. Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen erlaubt und spätestens um 22.00 Uhr zu löschen.
9. Die Platzruhe dauert von 12.30 - 14.30 Uhr sowie von 22.00 - 8.00 Uhr. Während der Nachtruhe dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radio und ähnliche Geräte sind auszuschalten. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während der genannten Zeit auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muß mit sofortigem Platzverweis rechnen.
10. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm (z.B. durch Radio, Motorenlärm, usw.) grundsätzlich zu unterlassen.
11. Fußballspielen und Drachensport ist auf dem Platz nicht gestattet.
12. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritt-tempo (5km/h) gestattet.
13. Der Stellplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
14. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vor-behalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsführung.
15. Die Geschäftsführung bzw. der Platzmeister sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
16. Der Platz ist am Tag der Abreise bis 12 Uhr zu räumen.

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